Admiral Bundesliga

Teilnahmebedingungen Schätzspiel ADMIRAL Stadiontour

1.     Präambel

 

1.1.     Die ADMIRAL Sportwetten GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalterin“ oder als „ASW“) Novomaticstraße 5, A-2352 Gumpoldskirchen, FN 39714d, ist dank jahrzehntelanger Innovation das Kompetenzzentrum in Sachen Sportwetten. Weiters ist die Gesellschaft bedeutender überregionaler Arbeitgeber.

 

1.2.     Die nachstehenden Bedingungen und Datenschutzhinweise regeln abschließend die Teilnahme am Schätzspiel, das bei den Tourstopps der ADMIRAL Stadiontour durchgeführt wird. Zudem wird über die Erhebung und Verarbeitung der von den TeilnehmerInnen bereitgestellten Daten informiert.

 

2.     Teilnahmeberechtigung

 

2.1.     Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die über die gesamte Dauer des Schätzspiels ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und zu Beginn der Laufzeit des Schätzspiels das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. An Personen, die das Mindestalter nicht erreicht haben bzw. deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist, erfolgt keine Gewinnausschüttung.

 

2.2.     Die Teilnahme am Schätzspiel erfolgt freiwillig, kostenlos und unabhängig vom Erwerb jedweder Ware und/oder Dienstleistung der ASW.

 

2.3.     Es werden nur jene TeilnehmerInnen des Schätzspiels berücksichtigt, die das Schätzspielformular vollständig und wahrheitsgemäße Angaben (Vorname, Name, Alter, E-Mailadresse) befüllen. Bei falschen/unrichtigen, nicht vollständigen und/oder veralteten Benutzerdaten erwächst kein Gewinnanspruch.

 

2.4.     Ausgeschlossen von der Teilnahme sind MitarbeiterInnen und Angehörige von MitarbeiterInnen der ASW. Zudem sind MitarbeiterInnen der Österreichischen Fußball-Bundesliga bzw. etwaige Kooperationspartner und der jeweils konzernverbundenen Unternehmen von der Teilnahme ausgeschlossen. Es sind auch sämtliche SpielerInnen sowie FunktionärInnen der Fußballklubs der höchsten und zweithöchsten österreichischen Fußball-Bundesliga von der Teilnahme ausgeschlossen. Unter „Angehörige“ werden auch jene Personen verstanden, die den gleichen Wohnsitz und somit Postanschrift teilen.

 

3.     Teilnahmemöglichkeiten

 

3.1.     Das Schätzspiel wird bei den Tourstopps der ADMIRAL Stadiontour durchgeführt, bei denen das ADMIRAL Eventmobil vor den Stadien im Vorfeld von Fußballspielen zum Einsatz kommt. Rund um das ADMIRAL Eventmobil gibt es zahlreiche Unterhaltungsmöglichkeiten. Dazu zählt auch das Schätzspiel.  Die Tourstopps der ADMIRAL Stadiontour finden im Zeitraum März bis Juni 2023 statt. Es findet pro Tourstopp, bei dem auch das ADMIRAL Eventmobil vor Ort ist, ein Schätzspiel statt. Das jeweilige Schätzspiel beginnt rund neunzig (90) Minuten vor dem jeweiligen Fußballspiel und endet jeweils beim Anpfiff des jeweiligen Fußballspiels. Die genauen Termine der ADMIRAL Stadiontour mit den jeweiligen Einsatzorten des ADMIRAL Eventmobils sind unter www.admiral-bundesliga.at/stadiontour einsehbar.

 

3.2.     Die TeilnehmerInnen können ausschließlich direkt vor Ort durch das wahrheitsgemäße und vollständige Befüllen des Schätzspielformulars am Schätzspiel teilnehmen.

 

4.     Inhalt und Abwicklung des Schätzspiels

 

4.1.    Die TeilnehmerInnen am Schätzspiel sind Einzelpersonen, die das jeweilige Fußballspiel, bei dem das Schätzspiel durchgeführt wird, besuchen. Die Teilnahme ist ausschließlich über das Schätzspielformular vor Ort möglich.

 

4.2.    Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, durch die schriftliche Beantwortung einer Schätzfrage Wettguthaben von ADMIRAL zu gewinnen. Die Frage bezieht sich auf den Schätzwert einer Gewichtsmenge an ADMIRAL Knabbermix, der sich in einer von allen Seiten einsehbaren Plexiglasbox beim ADMIRAL Eventmobil befindet. Der Schätzwert muss in Gramm angegeben werden.

 

4.3.    Jene TeilnehmerIn, die mit ihrer Schätzung der tatsächlichen Gewichtsmenge am nächsten kommt, erhält ein Wettguthaben in der Höhe von einhundert (100) Euro („erster Platz“). Jene TeilnehmerIn, die mit ihrer Schätzung der tatsächlichen Gewichtsmenge am zweit nächsten kommt, erhält ein Wettguthaben in der Höhe von fünfzig (50) Euro („zweiter Platz“). Jene TeilnehmerIn, die mit ihrer Schätzung der tatsächlichen Gewichtsmenge am dritt nächsten kommt, erhält ein Wettguthaben in der Höhe von fünfundzwanzig (25) Euro („dritter Platz“).

 

4.4.    Sollten mehrere TeilnehmerInnen den gleichen Schätzwert der Gewichtsmenge am nächsten, zweitnächsten oder drittnächsten im Sinne des Punkt 4.3. anführen bzw. den gleichen Abstand zur tatsächlichen Gewichtsmenge schätzen, erhält jede TeilnehmerIn das entsprechende Wettguthaben der jeweiligen Gewinnstufe gemäß Punkt 4.3.

 

4.5.    Pro Tourstopp werden somit jeweils mindestens drei GewinnerInnen prämiert. Die Auswertung, sowie die Verständigung der GewinnerInnen erfolgt bis spätestens sieben Tage nach dem jeweiligen Tourstopp elektronisch per E-Mail.

 

4.6.    Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Ermittlung der GewinnerInnen erfolgt auf Basis der abgegebenen Schätzwerte sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

4.7.    Wenn die GewinnerIn sich innerhalb von einer (1) Woche ab Verständigung per E-Mail nicht rückmeldet, verfällt der Gewinn.

 

4.8.    Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich.

 

5.     Werbemaßnahmen

 

5.1.    Mit der Annahme des Gewinns erklärt sich die GewinnerIn bereit, mit Text, Foto, Bewegtbild oder Soundaufnahmen sowie mit Angabe Ihres Namens für werbliche Maßnahmen im Rahmen des Schätzspiels zur Verfügung zu stehen.

 

6.     Verhaltenspflichten und Verantwortlichkeit der TeilnehmerInnen

 

6.1.     ASW behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, von der Teilnahme am Schätzspiel auszuschließen. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Sofern ein derartiger Ausschluss durch eine TeilnehmerIn verursacht wurde, so kann die ASW von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

 

6.2.     Die Teilnahme am Schätzspiel erfolgt ausschließlich zu privaten Zwecken. Weder das Schätzspiel noch die damit übermittelten oder hergestellten Inhalte (ganz oder in Teilen), dürfen von den TeilnehmerInnen oder Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt oder weiterverbreitet werden. TeilnehmerInnen dürfen die Nutzung des Schätzspiels, die damit transportierten oder hergestellten Inhalte, den Zugang zu den Webseiten oder zu deren Inhalten Dritten weder gegen Entgelt oder im Rahmen von gesponserten Diensten anbieten, noch dürfen sie die Inhalte der Websites oder die mit dem Gewinnspiel hergestellten Inhalte selbst vertreiben oder zum Vertrieb oder jeder anderen gewerblichen Nutzung vorrätig halten.

 

6.3.     Das Schätzspiel darf nicht verändert, bearbeitet, dekompiliert (auch nicht auf dem Weg des Reverse-Engineering), gespeichert oder vervielfältigt werden.

 

7.     Gewährleistungssauschluss

 

7.1.     ASW kann das Schätzspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen.

 

7.2.     ASW weist weiters darauf hin, dass die jederzeitige Verfügbarkeit und Funktion des Schätzspiels nicht ausnahmelos gewährleistet wird. Das Schätzspiel kann somit aufgrund von äußeren Umständen jederzeit beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der TeilnehmerInnen gegenüber der Veranstalterin entstehen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle, in denen aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Schätzspiels durch TeilnehmerInnen oder die Veranstalterin erschwert, beeinflusst oder unmöglich wird.

 

7.3.     ASW übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten von TeilnehmerInnen verursacht wird, kann ASW von diesen Personen für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

 

8.     Haftung

 

8.1.     ASW haftet nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Personenschäden wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

8.2.     Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von ArbeitnehmerInnen, VertreterInnen und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

9.     Datenschutzhinweise

 

9.1.     Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

 

9.2.     Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

 

10.  Änderungsvorbehalt

 

10.1.  ASW behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

 

11.  Sonstige Bedingungen

 

11.1.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

11.2.  Irrtümer und (Druck-)Fehler vorbehalten.

 

11.3.  Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.  Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht, Landesgericht Wr. Neustadt.